Der/Die Klient:in hat das Recht, vereinbarte Termine bis 48 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Termine, die nach Ablauf dieser Frist seitens des/der Klient:in abgesagt werden, werden mit 30% des Honorars in Rechnung gestellt. Bei Absage binnen 24 Stunden vor Beginn des Termins werden grundsätzlich 100% des Honorars fällig.
Es sollte nicht am Geld scheitern, wenn es um deine psychische Gesundheit geht. Solltest du derzeit Student:in oder Auszubilende:r sein, nimm gerne Kontakt mit mir auf und wir schauen gemeinsam, welche Lösung wir finden können.
Die Kosten der psychologischen Beratung können leider nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden. Es handelt sich um eine Selbstzahler:innen-Leistung.